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Gesundheit

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport wirkt wie ein Medikament ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung, chronischen Leiden und langwierigen Beschwerden. Rehabilitationssport ist in Art und Schwierigkeit, sowie der individuellen Beschwerden angepasst. In der angenehmen Gruppenatmosphäre kommt Freude und Spaß auf, sodass Ihnen der teils anstrengende Sport gleich viel leichter fällt.

Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in Gruppen allen Menschen mit Behinderung und jeglichen Beschwerden an. Die Qualität wird durch den betreuenden Arzt und die qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sichergestellt.

Ärzte und Übungsleiter legen Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand Ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander fest.

Ziel des Rehabilitationssports

Ein wichtiges Ziel von Rehasport ist die Verbesserung der Gesundheit in eigener Verantwortung und die Stärkung des Immunsystems. Der Spaß an Bewegung wird durch das gemeinsame trainieren mit Gleichgesinnten gefördert, genauso wie die Ausdauer und die eigene Kraft. Durch eine Verbesserung der Koordination und Beweglichkeit fallen so manche Alltagssituationen wieder leichter.

Wie kommt man zum Rehabilitationssport?

Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt und lassen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Anschließend können Sie mit dem RehaMed Gesundheitsförderung Simmern e.V. einen unverbindlichen Termin zur weiteren Besprechung ausmachen

Schnellüberblick: Was muss ich tun?

  1. Beim Arzttermin den Rehabilitations-Sport ansprechen und eine Verordnung aushändigen lassen.
  2. Die Verordnung an die eigene Krankenkasse schicken und genehmigen lassen.
  3. Beim RehaMed Gesundheitsförderung Simmern e.V. anrufen und einen unverbindlichen Gesprächstermin vereinbaren.
  4. Gesprächstermin mit einem speziell ausgebildeten Berater des RehaMed Gesundheitsförderung Simmern e.V. führen. Dort gibt es zusätzliche Informationen und es wird in die Gruppe eingeteilt (inkl. Kennenlerntraining).
  5. Und schon geht’s los

Leistungsumfang

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport im Umfang begrenzt.

  • Regelfall: 50 Übungseinheiten (ÜE) innerhalb von 18 Monaten.
  • Bei einer Bewilligung von weniger als 50 ÜE ist der vorgesehene Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung des Rehabilitations-Sports zu erreichen.
  • Bei bestimmten Indikationen 
(s. Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1):  120 ÜE / 36 Monate
  • Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistung notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist.
  • Bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung erfolgen.

Umgang mit Ablehnung der Verordnung

Bei Ablehnung der Kostenübernahme sprechen Sie uns, den RehaMed Gesundheitsförderung Simmern e.V., an, oder auch den Deutschen Behindertensportverband selbst, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gemeinsam überprüfen wir, welche der oben aufgeführten Punkte nicht ausreichend dargelegt wurden.

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